Die Teilnehmenden verstehen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und können diese bei Genehmigungen und Vor-Ort-Kontrollen anwenden.
Aktuelle Fallbeispiele sind besprochen und können in der Praxis umgesetzt werden.
Gemeindevollzugsbedienstete und Mitarbeitende von Ordnungsämtern.
– Jugendschutzgesetz:
-> Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen
-> alkoholische Getränke, Tabakwaren
-> Medien, Filme, Spiele
– jugendrelevante Vorschriften aus:
-> Betäubungsmittelgesetz
-> Cannabisgesetz
-> Strafgesetzbuch
-> Bürgerlichem Gesetzbuch
-> Fahrerlaubnisverordnung
Die Teilnehmenden verstehen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und können diese bei Genehmigungen und Vor-Ort-Kontrollen anwenden.
Aktuelle Fallbeispiele sind besprochen und können in der Praxis umgesetzt werden.
Matthias Beck; Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Innere Verwaltung, Ortspolizei; ehemaliger Polizeihauptkommissar und Abteilungsleiter Polizeirecht im Ordnungsamt
4 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten / 1/2 Tag
ETZEL Behördenakademie Baden-Württemberg
Neue Bahnhofstraße
71665 Vaihingen an der Enz
125,00 Euro