Die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin besteht aus einer eintägigen Grundschulung (Erste-Hilfe-Lehrgang) und umfasst neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch die regelmäßige, in Zeitabständen von zwei Jahren stattfindende Teilnahme an einem eintägigen Erste-Hilfe-Training und umfasst ebenfalls neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten. Nach Überschreiten der Zwei-Jahres-Frist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundschulung) notwendig.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Die Lehrgänge dauern in der Regel von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Sind Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein auch für den Betrieb gültig?
Beschäftigte, die einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein absolviert haben, können dann als betriebliche Ersthelfer bestellt werden, wenn
Alle ermächtigten Stellen finden Sie bei der Qualitätssicherungsstelle “Erste Hilfe” der VBG. Hintergrundinformationen zu dem Thema können Sie in der Meldung Erste Hilfe für den Erwerb des Führerscheins – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung nachlesen.
Wann ist eine Fortbildung notwendig?
Betriebliche Ersthelfer bzw. Ersthelferinnen müssen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Ausbildung.
Die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin besteht aus einer eintägigen Grundschulung (Erste-Hilfe-Lehrgang) und umfasst neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.
9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten / 1 Tag
ETZEL Akademie
Neue Bahnhofstraße
71665 Vaihingen an der Enz
60,00 €